· Festen Ansprechpartner
· Ausländische Pflegekraft ist sozialversicherungspflichtig in Deutschland angemeldet
· Für Sie bedeutet dies Rechtssicherheit
· Keine versteckten Kosten (wie z.B. Fahrtkosten)
· Anrechnung von Pflegesachleistungen auf die Kosten
· Einarbeitung der 24 Stundenkraft durch Fachpersonal
· Überprüfung der 24 Stundenkraft durch erfahrene examinierte Pflegefachkräfte
· Keine Vermittlerprovision