Häufige Fragen ...

Hier finden Sie eine Auflistung häufig gestellter Fragen ...

In der täglichen Arbeit bekommen wir immer wieder die unterschiedlichsten Fragen zu den unterschiedlichsten Themen gestellt.
Hier finden Sie eine Übersicht:

Wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf längere Sicht hin Hilfe bedürfen, dann sind Sie pflegebedürftig und können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen. Dieser Hilfebedarf muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) besucht den vermeintlich Pflegebedürftigen in seiner Wohnung und begutachtet seinen Hilfebedarf. In diese Begutachtung fließen auch ärztliche Auskünfte mit ein, soweit Sie als Patient dazu einwilligen. Vorher ist es jedoch notwendig, einen Antrag bei der Pflegekasse einzureichen.

Der Gutachter bekommt während seines Besuchs lediglich einen Einblick in die Lebens- und Pflegesituation des Antragstellers. Je besser Sie sich auf diesen Termin vorbereiten, umso größer ist die Chance auf ein Gutachten, das dem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht.

Folgendes sollten Sie beachten:
• Legen Sie alle Arzt- und Krankenhausberichte, die die Krankengeschichte aufzeigen bereit.
• Notieren Sie alle Medikamente, die Sie täglich einnehmen und stellen Sie die benötigten Hilfsmittel für die Begutachtung bereit.
• Informieren Sie den Gutachter über regelmäßige Behandlungen, z.B. Krankengymnastik. Bitten Sie Ihre Pflegeperson bei der Begutachtung anwesend zu sein. 
• Wenn Sie bereits durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, legen Sie die Pflegedokumentation bereit und bitten Sie einen Mitarbeiter des Pflegedienstes bei dem Termin dabei zu sein.

Ganz wichtig ist auch folgender Punkt:
Falsche Scham oder Bescheidenheit ist nicht angebracht. Verharmlosen oder beschönigen Sie Ihre Hilfsbedürftigkeit nicht, dies könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass keine oder zu wenig Leistungen gewährt werden.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 
Telefon: 02291 / 9128452

Ja, Sie dürfen selbst bestimmen, mit welchem Pflegedienst Sie einen Pflegevertrag abschließen.

Wenn es irgendwie geht, halten unsere Mitarbeiter die von den Klienten gewünschte Uhrzeit ein. Gerade in der ambulanten Pflege kommt es häufig vor, dass mehrere Klienten zur gleichen Zeit besucht werden möchten. Dann reden wir miteinander und versuchen eine Lösung zu finden.

Die Kosten der Medikamentengabe werden von der Krankenkasse übernommen, wenn der Arzt eine Verordnung darüber ausstellt. Der Klient muss nur einen sehr geringen Eigenanteil zahlen, wenn er nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit ist.

Genaueres kann Ihnen die Pflegedienstleitung unter der Telefonnummer ‭‭‭02222 9899780 erläutern.

Sie verfügen über einen Pflegegrad:
Wenn Sie die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie möchten nur Sachleistungen in Anspruch nehmen, das heißt die Leistungen der Pflegeversicherung werden durch den Pflegedienst ausgeschöpft, oder Sie wählen die Kombination von Sachleistung und Pflegegeld. Hier wird der Betrag der Sachleistung nicht voll in Anspruch genommen, so dass anteilig Pflegegeld beantragt werden kann. Es ist natürlich auch möglich, darüber hinaus noch privat Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dann von Ihnen zusätzlich bezahlt werden müssen.

Sie verfügen über keinen Pflegegrad:
• Als Selbstzahler können Sie auch alle Leistungen von uns in Anspruch nehmen.
• Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch das Sozialamt für die Pflege auf

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns unter der Telefonnummer:‭‭‭ 02222 9899780

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Ja, die Pflegeleistungen sind unabhängig von Ihrem Einkommen. Ein Pflegegrad entspricht einem bestimmten Leistungsbetrag, der unabhängig vom eigenen Einkommen ist.

Sie können Hilfe bei den unterschiedlichsten Bereichen bekommen: Der täglichen Körperpflege, bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme sowie im Bereich Mobilität und bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Ebenfalls zum Angebot eines Pflegedienstes gehören die Leistungen Beratungen, Betreuungsleistungen (z. B. Beschäftigung, Spaziergänge usw.) und behandlungspflegerische Leistungen (z. B. Medikamentengaben, Injektionen, Wundversorgung).

Ja, natürlich. Die Pflegekasse bewilligt einen Pflegegrad. Mit dieser Entscheidung steht Ihnen ein gewisser monatlicher Betrag zur Verfügung. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, besprechen Sie mit Ihrem Pflegedienst, der Ihnen ein Angebot macht und Ihnen die Kosten darstellt.

 

Nein, so lange, wie es möglich ist, können Sie in Ihrer Wohnung leben und dort Unterstützung erhalten. Wenn sich Ihre Pflegebedürftigkeit erhöht und die bis dahin erbrachten Leistungen nicht mehr ausreichen, kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden, wodurch es Ihnen dann wiederum möglich ist, mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen

Dieselbe Pflegekraft kann nicht immer kommen, weil alle Mitarbeiter Urlaub und Freizeit bekommen und auch einmal krank werden können. Bei der Einsatzplanung achten wir sehr darauf, dass es so wenig Wechsel wie möglich gibt.

Ja! Der Arzt kann dem Pflegedienst eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen. Der Pflegedienst kann dann die Medikamentengabe bei Ihrer Mutter übernehmen.

Nein. Wenn Sie noch in der Lage sind, die Tür zu öffnen, ist es nicht erforderlich, dem Pflegedienst einen Schlüssel auszuhändigen. Nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch zu, so dass ein Öffnen der Tür nur schwer oder gar nicht mehr möglich ist, macht es in der Regel Sinn dem Pflegedienst einen Schlüssel auszuhändigen.

Haben Sie keine Antwort auf Ihre Frage gefunden?

Bei Fragen rund um die Pflege stehen Ihnen gern unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 02222 9899780 zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie sich auch persönlich mit uns in Verbindung setzen. Wir helfen Ihnen gern weiter.

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