Grundpflege ...

Wir übernehmen bei unseren Kunden Leistungen der Grundpflege.
Unter der Grundpflege werden folgende Verrichtungen verstanden (§14 SGB XI):

  • Körperpflege und Ausscheidung:

    Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten wie Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Darm- oder Blasenentleerung, etc.

  • Ernährung:

    Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten, wie das mundgerechte Zubereiten der Nahrung oder die Hilfestellung bei der Aufnahme der Nahrung.

  • Mobilität:

    Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten, wie das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Verlassen und wieder aufsuchen der Wohnung.

  • Prophylaxen:

    Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten, die zur Vorbeugung der durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Komplikationen „entstehen“ können (z. B. Vorbeugen der Entstehung Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen, Stürzen, Schmerzen, etc.)

  • Förderung + Aktivierung:

    Unter diesem Aspekt versteht man den Erhalt oder die Wiedererlangung selbstpflegerischer Fähigkeiten.

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